- Sofort einsetzbare Materialien
- Direkte Downloads
- Preisvorteil
- Ständig wachsender Themenpool
- Fächerübergreifende Inhalte
Rechtsstaat BRD: Freiheitsrechte versus Sicherheit?
Schulform:
Sekundarstufe II
Fach:
Politik
Ausgabe:
05/2010
Seitenanzahl:
31 Seiten
Beschaffenheit:
PDF-Datei
Spätestens seit den Terroranschlägen auf die USA am 11. September 2001 ist klar, wie verletzlich unsere Demokratie und die in unserer Gesellschaft garantierten Rechte gegenüber terroristischen Angriffen sind. Die Frage der inneren Sicherheit gewinnt zunehmend an Bedeutung, zugleich wächst das Spannungsverhältnis zwischen den Freiheitsrechten und der inneren Sicherheit.
Die vorliegende Unterrichtseinheit zum bundesdeutschen Rechtsstaat ist in drei Teile gegliedert. Sie wird durch den als Frage formulierten Untertitel "Freiheitsrechte versus Sicherheit?" eingegrenzt, der zugleich den Aktualitätsbezug herstellt. Ziel der gesamten Unterrichtssequenz ist es, die Schülerinnen und Schüler in dieser Frage zu einem politischen Sachurteil zu führen.
Der Einstieg in die Thematik im ersten Teil erfolgt über ein konkretes Beispiel mit direktem Lebensweltbezug: ein schockierender Bericht über Überwachungspraktiken in einer Highschool in den USA. Im zweiten Teil setzen sich die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig mit dem unserer Verfassung zugrunde liegenden Freiheitsbegriff auseinander. An drei Fallbeispielen - der Körperscanner-Debatte, der Vorratsdatenspeicherung und Ursula von der Leyens Vorschlag der teilweisen Internetzensur - erfahren sie im dritten Teil das Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit. Im Zusammenhang mit diesen Fallbeispielen werden immer wieder Urteile bzw. Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts als "Hüter der Verfassung" herangezogen.
Die Schülerinnen und Schüler wägen zum Abschluss dieser Unterrichtseinheit Freiheit und Sicherheit gegeneinander ab und trainieren so ihre Urteilskompetenz. Sie müssen hierzu andere Perspektiven einnehmen, Argumente austauschen und bewerten, was gleichermaßen ihre Handlungskompetenz erweitert.
Die vorliegende Unterrichtseinheit zum bundesdeutschen Rechtsstaat ist in drei Teile gegliedert. Sie wird durch den als Frage formulierten Untertitel "Freiheitsrechte versus Sicherheit?" eingegrenzt, der zugleich den Aktualitätsbezug herstellt. Ziel der gesamten Unterrichtssequenz ist es, die Schülerinnen und Schüler in dieser Frage zu einem politischen Sachurteil zu führen.
Der Einstieg in die Thematik im ersten Teil erfolgt über ein konkretes Beispiel mit direktem Lebensweltbezug: ein schockierender Bericht über Überwachungspraktiken in einer Highschool in den USA. Im zweiten Teil setzen sich die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig mit dem unserer Verfassung zugrunde liegenden Freiheitsbegriff auseinander. An drei Fallbeispielen - der Körperscanner-Debatte, der Vorratsdatenspeicherung und Ursula von der Leyens Vorschlag der teilweisen Internetzensur - erfahren sie im dritten Teil das Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit. Im Zusammenhang mit diesen Fallbeispielen werden immer wieder Urteile bzw. Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts als "Hüter der Verfassung" herangezogen.
Die Schülerinnen und Schüler wägen zum Abschluss dieser Unterrichtseinheit Freiheit und Sicherheit gegeneinander ab und trainieren so ihre Urteilskompetenz. Sie müssen hierzu andere Perspektiven einnehmen, Argumente austauschen und bewerten, was gleichermaßen ihre Handlungskompetenz erweitert.
Thematisch passende Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterialien
Die Grundrechte (11/2000)
Die Weimarer Verfassung von 1919 legte im ersten Hauptteil den Aufbau des Staats fest und erst im zweiten Hauptteil die ,,Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen". Der Parlamentarische Rat, der 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschloss, setzte dagegen mit den Artikeln 1
Rechtsstaat und Sozialstaat (08/1997)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat. Beide Staatsprinzipien vereinigt der Begriff ,,sozialer Rechtsstaat", der mit dem Grundgesetz neu in die deutsche Verfassungsgeschichte eingeführt wurde. Das Grundgesetz erläutert den Begriff nicht näher, es will jedoch




